Der Webauftritt der Universität Potsdam ist gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) und den Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C) möglichst barrierearm zu gestalten.
Fotos, Bilder und Grafiken: Bevor Sie Foto- bzw. Bildmaterial verwenden, muss die (schriftliche) Einverständniserklärung des Urhebers bzw. ein Lizenzvertrag zur Nutzung des Materials vorliegen (entfällt bei der Nutzung des Bildmaterials des ZIM). Ein Lizenzvertrag regelt, inwieweit (z.B. Print und/oder Online) und unter welchen Bedingungen Sie das Material verwenden dürfen (z.B. Zuschnitte, Veränderungen, Nennung des Urhebers).
Bitte beachten Sie, dass derzeit bei einigen Modulen die Nennung des Urhebers direkt am Bild aus technischen Gründen nicht möglich ist. Darunter fallen z.B. Artikel-Teaser, Seiten-Teaser und die Bühne. Der Einsatz des Bildmaterials in diesen Modulen muss über den Lizenzvertrag entsprechend geregelt sein. Alternativ können Sie die Urheberrechte mit einem Textmodul so nah am Bild wie möglich platzieren.
Texte: Sofern Texte oder Textpassagen anderen Werken entnommen oder sinngemäß entlehnt wurden, sind die Quellen eindeutig zu benennen.
Videos: Zur Kenntlichmachung urheberrechtlicher Informationen wird die Verwendung eines Abspanns empfohlen. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Lizenzrechte beim Einbinden fremder Videos.